Die geltende Verordnung über den Geräuschpegel an Kraftfahrzeugen begann ab 1. Juli 2016 mit der ersten Phase und mündet nach der ab 1. Juli 2020 geltenden zweiten Phase nun in die Dritte, die ab 2024 in Kraft tritt. Die zulässigen Geräuschpegel neuer Fahrzeuge wurden und werden dabei je nach Gewicht und Leistung sukzessive gesenkt, was Hersteller vor technologische Herausforderungen stellt.
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