In der Mängelgruppe 8 “Umweltbelastung“ werden Mängel dokumentiert, die auf Undichtigkeiten mit Öl- oder Kühlflüssigkeitsverlust zurückzuführen sind, sowie Auswirkungen auf Emissions- oder Geräuschverhalten des Fahrzeugs haben. Im Jahr 2016 gab es in dieser Gruppe bei der KÜS 611.602 dokumentierte Mängel. Das bedeutet einen Mängelanteil von 20,09 Prozent.
Bei der periodischen Überprüfung des Motormanagements und des Abgasreinigungssystems im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO soll festgestellt werden, ob sich das Abgasverhalten durch Manipulation, Verschleiß oder Alterung auf ein kritisches Maß hin verschlechtert hat. Dabei kommt es schon mal vor, dass Fahrzeughalter willentliche Veränderungen durchführen, um zum einen durch den Wegfall oder den Austausch eines schadstoffrelevanten Bauteils (z. B. des Katalysators oder des Dieselpartikelfilters) eine leistungssteigernde Wirkung zu erzielen, oder um sich einfach die Kosten für den Austausch eines defekten Geräts für die Schadstoffreduzierung zu sparen. Beides führt unweigerlich zur Verweigerung der HU-Plakette und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Außerdem steht dann noch eine eventuelle Anklage wegen Steuerhinterziehung in Aussicht.
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