Einordnung einer Rechtsexpertin

Aftermarketteile versus Fahrzeuggarantie und Gewährleistung

Besteht der Kunde aus Kostengründen auf den Einbau günstiger nichtautorisierter Ersatzteile, sollte die Werkstatt auf Nummer sicher gehen und vorab eine ausdrückliche Einwilligung einholen, um etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden. Bild: industrieblick – stock.adobe.com

Können Aftermarketteile zur Ablehnung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen seitens der Fahrzeughersteller führen? Eine rechtliche Einordnung inklusive Praxistipps.

Muss ein Kfz-Bauteil gewechselt werden, sei es aufgrund eines Defekts, eines Unfallschadens oder von Verschleiß, gibt es mittlerweile ein breit gefächertes Angebot an Ersatzteilen. Als Bezugsquellen stehen Originalteile des Herstellers, unter anderem Namen vertriebene, technisch mit den Originalteilen identische Ersatzteile (auch Identteile genannt), gebrauchte Originalteile oder aber gefälschte Produkte zur Verfügung.

Kommt es bei Originalersatzteilen oder vom Hersteller autorisierten Teilen kaum zu Problemen, stellt sich in der Praxis bei nichtautorisierten Ersatzteilen die Frage: Entfällt der Gewährleistungs- oder Garantieanspruch, wenn Ersatzteile aus dem freien Markt verwendet werden, die der Fahrzeughersteller nicht explizit freigegeben hat?

Hintergrund

Im Internet sind mittlerweile unzählige Angebote an Ersatzteilen für Fahrzeuge aller Art zu finden – von hochwertig bis sehr preiswert. Dabei stellt sich insbesondere bei den kostengünstigen Teilen die Frage, ob Sicherheit und Funktionalität in gleichem Umfang gegeben sind wie bei Original- beziehungsweise vom Fahrzeughersteller autorisierten Ersatzteilen. Nicht zuletzt deshalb haben Autobauer im Rahmen ihrer Garantieversprechen (neben den „Werkstattklauseln“) oft auch entsprechende „Ersatzteileklauseln“.

In solchen, als AGB einzustufenden, Garantiebedingungen heißt es dann mehr oder weniger, dass die Garantie nur dann greift, wenn bei einer Reparatur oder Wartung des Fahrzeugs Original- oder vom Hersteller autorisierte Ersatzteile verwendet werden. Andernfalls entfällt der Anspruch des Garantienehmers (= Kunde).


Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.