Wann der Einsatz von Aftermarketteilen zum Verlust der Fahrzeuggewährleistung und -garantie führt und wann nicht. Darüber sprechen die Fachredakteure Torsten Schmidt und Florian Zink im Krafthand-Podcast „Dialogaufnahme“ (ca. 17. Min.).
Dass freie Werkstätten Aftermarketteile verbauen, ist so alltäglich, wie die Tatsache, dass sie zunehmend relativ neue Fahrzeuge auf die Hebebühne bekommen. Teils sind die Autos so jung, dass sie noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sind und/oder dass noch eine (zusätzliche) Garantie seitens des Autobauers besteht. Ist es dann ratsam – etwa im Rahmen eines turnusmäßig vorgeschriebenen Services – auf Aftermarketteile zu verzichten, um etwaige spätere Gewährleistungsansprüche oder Garantieforderungen nicht zu gefährden?
Dieser Frage ist die Redaktion aus aktuellem Anlass nachgegangen. Auslöser war ein Praxisfall, bei dem ein Krafthand-Leser und Inhaber einer freien Werkstatt mit dieser Problematik konfrontiert wurde.
Podcast-Inhalte im Detail mit Timecodes:
Ab Min 2:00: Anhand eines Praxisbeispiels wird erklärt, worum es geht.
Ab Min 4:45:Was ein bekannter Hersteller zu dem Praxisfall einer Gewährleistungsablehnung aufgrund eines verwendeten Aftermarketteils im Rahmen eines turnusgemäßen Ölservices sagt.
Ab Min 7:15:Die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie als Hintergrund zur grundsätzlichen Betrachtung der Thematik, ob Aftermarketteile Gewährleistungs- oder Garantieansprüche beeinträchtigen können.
Ab Min 9:45: Erläuterung anhand von fiktiven Beispielen, wann Gewährleistungs- und Garantieansprüche auf Autos beim Verwenden von Aftermarketteilen erlöschen können und wann keinesfalls.
Die beiden folgenden Beiträge geben die Problematik detailliert wieder
Abgeblitzt beim „Freundlichen“ wegen Aftermarketteil
Aftermarket-Ersatzteil führt zu Gewährleistungsverweigerung seitens Vertragswerkstatt für ein Fahrzeug, das noch im entsprechenden gesetzlichen Zeitraum ist. Gerechtfertigt oder nicht? – Was passiert ist und was der Autobauer sagt. mehr …