Viele Kfz-Profis kennen das Problem: Erst kürzlich eingebaute Ersatzteile versagen nach kurzer Laufzeit ihren Dienst. Richtig ärgerlich wird es dann, wenn der Teilelieferant oder Teilehersteller auch noch die Sachmängelhaftung oder einen Garantieanspruch verwehrt. Häufig lautet die Begründung: Es liege ein Einbaufehler vor, das reklamierte Ersatzteil sei hingegen fehlerfrei. Steckt dahinter vielleicht eine Masche? Dieser Frage will der ZDK jetzt nachgehen.
Wollen Kfz-Betriebe gegen abgelehnte Gewährleistungs- oder Garantieanträge vorgehen – weil sie sicher sind, bei ihrer Reparatur keinen Fehler gemacht zu haben – so gestaltet sich die Beweisführung oftmals „schwierig“, weiß ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert. Deshalb sammelt der ZDK jetzt Meldungen zu solchen Fällen, anhand derer er Muster für Ablehnungsstrategien aufdecken will. Der Verband ruft betroffene Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen dazu auf, einen Meldebogen auszufüllen.
Argumente sammeln und Meldebogen ausfüllen
Für die jeweiligen Betriebe kann die Erfassung auffälliger Muster hilfreich sein, um bessere Argumente gegenüber dem Ersatzteillieferanten in den Händen zu haben, erklärt Dilchert. In diesem Zusammenhang weißt er darauf hin, dass jedoch selbst dann, wenn sich Ablehnungen eines einzelnen Anbieters nachweisbar häufen, nur eine Indizwirkung für den jeweiligen Einzelfall besteht. Damit erleichtert sich allerdings die Beweisführung, ohne dass sich die Beweislast umkehrt. Diese liegt trotz allem weiterhin beim Kfz-Betrieb.
Betriebe finden den Meldebogen im Download-Bereich des Mitgliederservices unter http://www.kfzgewerbe.de/mitglieder/mitglieder-service/downloads/sachmangelhaftung.html.
KRAFTHAND bleibt am Thema dran und setzt sich in einer der nächsten Ausgaben tiefergehend damit auseinander.