Technische Mitteilungen

Änderungen zur Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU)

Die Änderungen der HU-Richtlinie von 2019 sind ab dem 1. April 2022 bei Hauptuntersuchungen anzuwenden. Bild GTÜ

Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Im Verkehrsblatt 24/2021 hat der Gesetzgeber die Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“) veröffentlicht. In erster Linie müssen sich natürlich die Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen damit auseinandersetzen.

Dennoch sollten Kfz-Profis zumindest darüber informiert sein, dass nun mit der geänderten HU-Richtlinie auch Festlegungen zur Prüfung des eCall zum Tragen kommen. Das gilt auch für bestimmte Punkte hinsichtlich der Navigationsgeräte in Taxen oder die Prüfung von Flüssiggasanlagen. Mehr Details dazu auf den folgenden Seiten, die dem Kfz-Profi eine Übersicht darüber liefern, welche Mängel beispielsweise erheblich oder noch schwerwiegender sind und somit zum Verweigern der Plakette führen.

Der komplette Text zur Neufassung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgerätenden aus dem Verkehrsblatt 24/2021 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 5/2022 anklicken.