Technische Mitteilungen

Änderung der AU-Richtlinie aus dem Verkehrsblatt 8/2021

Für die Partikelanzahlkonzentration müssen AU-Stationen mit einem sogenannten Partikelzähler aufgerüstet werden. Bild: Capelec
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

KRAFTHAND veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir Sie über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis ­betreffen.

Die Einführung der Rußpartikelmessung an Pkw und Nfz mit Euro 6/VI ab dem 1. Januar 2021 hat den Gesetzgeber veranlasst, eine Richtlinienänderung für die Abgasuntersuchung zu veröffentlichen. Während das Vorgehen im Prüfablauf und die Messtechnik für die AU an Dieselautos für Fahrzeuge bis Euro 5 davon unberührt bleiben und hierzu auch keine Änderungen notwendig waren, mussten entsprechende Nachträge für die Zählung der Rußpartikel in die AU-Richtlinie aufgenommen werden.

Darin finden sich zum Beispiel eine Beschreibung des Prüfablaufs, welcher Geräteleitfaden notwendig ist und welche Grenzwerte für die Partikelanzahlkonzentration gelten. Wer sich diese Informationen nicht mühsam aus dem Beamtendeutsch des nachfolgenden Auszugs aus dem Amtsblatt des Verkehrsministeriums herauslesen möchte, findet alles Wichtige zur Partikelzählung kompakt und angereichert mit interessanten Hintergrundinfos in dem Artikel Partikelzählung: Prüfablauf, Grenzwerte und andere Details der KRAFTHAND-Ausgabe 12/2021.

Hinweis: Auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen können KRAFTHAND-Abonnenten den kompletten Text über die Änderung der AU-Richtlinie herunterladen. Dazu PDF Technische Mitteilungen 12/2021 anklicken.