Technische Mitteilungen

Änderung der AU-Richtlinie aus dem Verkehrsblatt 20/2022

Gerät zum Partikelzählen. Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Nach längerem Hin und Her in der Branche zum Thema Partikelmessung an Euro-6-Dieseln hat der Gesetzgeber mit der im November 2022 geänderten AU-Richtlinie  Klarheit geschaffen. Wichtigste Botschaft: Die Partikelmessung ist zunächst ausgesetzt, aber nicht abgesetzt. Grund der Verschiebung auf einen (noch) unbekannten Termin sind die Lieferengpässe bei Partikelmessgeräten.

Damit reagierte der Verordnungsgeber auf den Mangel verfügbarer Geräte zum ursprünglich geplanten Einführungszeitpunkt 1. Januar 2023. So bleibt das konkrete Datum zwar offen, bis eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV eine ausreichende Marktabdeckung festgestellt hat. Dann soll „kurzfristig, mit angemessenem Vorlauf der Einführungszeitpunkt bekanntgegeben werden”. Als Ziel ist spätestens der 1. Juli 2023 genannt.

Der komplette Text der Erläuterung steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 1-2/2023 (Änderung der AU-Richtlinie) unter dem Icon 2023 anklicken.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert