Autoglasgeschäft

„Abseits jeder rechtlichen Zulässigkeit“

Versicherungen gleichen Rechnungen beim Austausch von Windschutzscheiben regelmäßig nicht voll aus und kürzen bei Reinigungsmaterial, Kleber oder Scheibe. Ob das rechtens ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren und dem Kaskovertrag ab. Bilder: AGS

Interview mit einem Vertreter eines Autoglas-Werkstattkonzepts zu Rechnungskürzungen bei Glasschäden und was Kfz-Betriebe dazu wissen sollten.

Geht es um die Regulierung von Autoglasschäden, bekommt die Redaktion regelmäßig Zuschriften von Werkstätten, ob diese überhaupt zulässig sind und man sie tatsächlich hinnehmen muss. Nun, die Antwort darauf ist im Grunde simpel, trotzdem vielschichtig.

Nachdem Krafthand im Beitrag Anspruchskürzungen bei Kaskoschäden (Heft 16/2021) oder im Podcast Grundsätzliches zum Thema erläutert hat, steht Andreas Lange als Geschäftsführer Vertrieb von AGS Autoglas Spezialist der Redaktion speziell zu Abzügen bei Autoglas-Rechnungen Rede und Antwort.

Dabei geht er auf die rechtliche Lage ebenso ein wie auf die Frage, wie die Zentrale des 2014 gegründeten Autoglas-Werkstattkonzepts seine inzwischen über 500 Partnerbetriebe bei dieser Problematik unterstützt.

Herr Lange, im Kontext mit dem Autoglasgeschäft gibt es viele Fragen rund um Versicherungen und deren Eigeninteressen. Wie hilft AGS Autoglas Spezialist seinen Partnern bei dieser Thematik?

Einfach geantwortet: allumfassend! Zumindest was den Bereich der Autoglas-Schadenabrechnung angeht. Wobei ich anmerken möchte, dass wir mit unseren Schadenmanagern und Fachanwälten auch bei der Abwicklung von Unfallschäden fachkompetent helfen. Mich wundert immer wieder, dass es noch viele Werkstätten gibt, die erst „das Kind in den Brunnen fallen lassen“, bevor sie professionelle, also anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Andreas Lange, AGS Autoglas
Andreas Lange, Geschäftsführung Vertrieb bei AGS Autoglas Spezialist.

Unser Gesamtkonzept konzentriert sich auf eine Verbesserung des Profits beim Partnerbetrieb. Neben wichtigen Stellschrauben wie dem Schulen des zügigen Aus- und Einbaus der Scheiben oder der Erhöhung der Ertragsmarge durch den Einkauf der Scheiben und des Zubehörs über das System ist die Durchsetzung des individuellen und ortsüblichen Stundenverrechnungssatzes ein entscheidender Faktor unseres Erfolgs.

Bekanntlich lassen sich die meisten Autoglaskonzepte von den Versicherungen in der Hoffnung auf Vermittlungen zu Stundensätzen und Nachlässen drücken, die unserer Auffassung nach nicht mehr betriebswirtschaftlich tragbar sind. Natürlich verstehen wir die eigenen Interessen der Versicherungswirtschaft, aber wir sind als Systemgeber nicht zuständig für das Reduzieren der Kosten von Versicherungen.

Und angesichts der Marktstärke des „Autoglas-Dominators“ aus Köln und dessen Vereinbarungen mit der Versicherungswirtschaft bezüglich der Vermittlung von Schäden ergeben die „Zwangsnachlässe“ von anderen Marktplayern für uns noch weniger Sinn.


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