Personalmanagement

Abmahnung in der Personalakte

Laut aktueller Rechtsprechung muss eine berechtigte Abmahnung aus der Personalakte nur dann entfernt werden, wenn es kein berechtigtes Interesse an einer weiteren Aufbewahrung seitens des Arbeitgebers gibt. Bild: kwarner - stock.adobe.com

Was ein solcher Eintrag rechtlich bedeutet und wie lange er Bestand hat

Einmal in der Personalakte, ist eine Abmahnung daraus nur noch unter engen Voraussetzungen zu entfernen. Wie Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, ausführt, hat eine Abmahnung Hinweis-, Ermahn- und Warnfunktion. Das heißt, der Arbeitnehmer wird wegen eines Fehlverhaltens aufgefordert, derartige Pflichtverstöße zukünftig zu unterlassen. Andernfalls kann die Kündigung drohen. Nur wenn eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, steht dem Arbeitnehmer das Recht auf Entfernung oder Berichtigung zu.

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