CNG/Erdgastank Pkw
Leserfrage

Ablaufdatum von Erdgastanks in Pkw – das ist zu beachten

CNG-Tanks haben ein Ablaufdatum. Sofern es nicht vom Hersteller angegeben ist, gilt die gesetzliche Maximallaufzeit. Bilder: Schmidt

Inzwischen sind viele Autos mit Gasanlage in die Jahre gekommen. Zeit diverse Komponenten auszutauschen, denn für bestimmte Bauteile gilt ein Ablaufdatum, für das entweder die gesetzliche Vorgabe oder eine andere gilt.

Nachdem die Nachrüstung von LPG-Gasanlagen (Autogas) in Autos vor rund einem Jahrzehnt boomte und zu dieser Zeit auch diverse Fahrzeuge mit einer serienmäßigen CNG-Anlage (Erdgas) in Verkehr kamen, stellt sich inzwischen häufiger die Frage: Wie sieht es mit dem Ablaufdatum sicherheitsrelevanter Komponenten wie den Erdgastanks (CNG-Tank) aus?

Ob sein Tank zu erneuern ist oder nicht, fragte sich auch Krafthand-Leser Günther G. Da die Redaktion zum Thema Erdgastank (CNG-Tank) schon 2016 einen entsprechenden Artikel veröffentlichte, hat er uns folgende Mail geschickt:

„Ich besitze einen Mercedes B170 NGT, Baujahr 2008. Nun habe ich gelesen, dass die Erdgastanks gemäß der Richtlinie ECE R110 nach 15 Jahren ihre Betriebszulassung verlieren. In Ihrem Artikel schreiben Sie jedoch, dass bei Neuzulassung ab 1.4.2006 von einer Lebensdauer von 20 Jahren ausgegangen werden kann.

Ich konnte die Richtlinie ECE R110 nicht einsehen und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir kurz mitteilen würden, welche Frist nun richtig ist.

Bei 15 Jahren müsste ich nämlich mein vollfunktionsfähiges Auto mit ca. 120.000 km verschrotten, was sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch bedenklich ist.“

 


Der Unterschied einer CNG- und einer LPG-Gasanlage.


 


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