Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat von Volkswagen ein Schreiben bekommen, indem der Hersteller vorschlägt, wie und ab wann er die betreffenden Fahrzeuge in einen regel- und zulassungskonformen Zustand bringen will.
Inwieweit die in den Schreiben formulierten Maßnahmen geeignet sind, muss das KBA eigenen Angaben zufolge jetzt prüfen. In diesem Kontext erklärt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt, dass die Vorschläge von Volkswagen neben den notwendigen technischen Schritten auch voraussichtliche Zeitangaben für den Beginn der Nachbesserungen enthalten. Konkret haben die Wolfsburger folgendes vor:
- Für die 2,0-l-Dieseltriebwerke soll eine Softwarelösung ausreichen.
- Bei den 1,6-l-Triebwerken genügt dies nicht, hier sind auch motortechnische Maßnahmen notwendig.
- Für die betroffenen 1,2-l-Diselmotoren geht man davon aus, so Dobrindt, dass sich eine Softwarelösung finden lässt.
Neben der ‚Eignungsprüfung‘ der avisierten Maßnahmen wird das KBA auch den vorgeschlagenen Zeitplan auf Plausibilität checken, und gegebenenfalls einen darauf basierenden Maßnahmenkatalog anordnen. Was dieser enthalte, könne erst nach Abschluss der Prüfung gesagt werden, so Dobrindt.
Bezüglich des zeitlichen Ablaufs plant Volkswagen, die Fahrzeuge mit 2,0-l-Dieselmotoren ab Anfang 2016 in die Werkstätten rufen. Für die 1,6-l-Selbstzünder soll es erst im September 2016 soweit sein.