In einem aktuellen Fall hat das LG Offenburg (Az.: 3 O 77/16) einen Händler dazu verurteilt, einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Wagen durch ein Fahrzeug der Folgeserie zu ersetzen. Im konkreten Sachverhalt hatte der Kläger von seinem Händler statt der üblichen Nachbesserung ein Ersatzfahrzeug eingefordert.
Der Händler verwies den Käufer darauf hin dass es möglich wäre, mit Hilfe eines Software-Updates die Abgaswerte zu korrigieren. Zum damaligen Zeitpunkt stand dieses Update jedoch nicht zur Verfügung. Zudem wies der Händler darauf hin, dass der betroffene Volkswagen Tiguan nicht mehr produziert werde und es inzwischen ein modifiziertes Nachfolgemodell gäbe. Somit könnte er überhaupt kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug liefern.
Das Landgericht ließ diese Argumente nicht gelten: Zum einen war es dem Volkswagen-Konzern zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, das Update aufzuspielen, insofern konnte der Käufer das Ersatzfahrzeug wählen.
Zum anderen spielte es auch keine Rolle, dass die Serie durch eine neuere ersetzt wurde. Der Tiguan war zwar „inzwischen optisch und technisch überarbeitet“ worden, allerdings blieben die Änderungen „so geringfügig“, dass daraus keine neue Gattung entstand, was eine Nachlieferung ausschließen könnte. Letzten Endes konnte der Käufer von seinem Händler das technisch und optisch überarbeitete Nachfolgemodell einfordern.