Betriebserlaubnis für Abgasturbolader

ABE für Turbos (un)nötig?

Bild: Alanko

Kontroverse um den Zusammenhang von Austausch-/Nachbau-Turboladern und ein mögliches Erlöschen der Fahrzeug-ABE und was ein Anbieter dazu sagt.

Zitat: „Eine ABE braucht jedes Fahrzeug. Sie kann erlöschen, wenn jemand nichtzugelassene Teile einbaut. Aber: Braucht deshalb jedes einzelne Ersatzteil eine ABE? Für die Turbolader von Alanko jedenfalls ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich.“

Beim Lesen dieser Zeilen aus einer Presseinformation des Anbieters kann man automatisch zu der Frage gelangen, warum der Zulieferer aus dem rheinland-pfälzischen Sinzig mit diesen Worten auf seine im freien Ersatzteilmarkt verfügbaren Verdichter hinweist. Die Antwort findet sich in einer Kontroverse, die in der Branche schon vor Jahren aufkam (Krafthand berichtete, z. B. schon in den Printausgaben 13-14/2015 und 17/2015).

Hintergrund

Es geht/ging darum, dass Anbieter von Turboladern darauf verweisen, es sollten nur neue originale Turbolader eingebaut werden. Schließlich befindet sich der Verdichter im Abgasstrang und er habe damit unmittelbaren Einfluss auf Geräusch und Emissionsverhalten. Und wie jeder Kfz-Profi weiß, sind sie ein essenzieller Bestandteil für die Erteilung der Fahrzeug-ABE durch das KBA.


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