Seit Juli 2022 gibt es für neu typgenehmigte Fahrzeuge die Pflicht, bestimmte Fahrerassistenzsysteme an Bord zu haben. Krafthand erklärt welche das sind und ab welchem Jahr auch neu zugelassene Autos über diese Systeme verfügen müssen.
Für neue Fahrzeugtypen in der EU, sind seit 6. Juli 2022 zahlreiche Fahrerassistenzsysteme verpflichtend. Damit soll sich die Sicherheit im Straßenverkehr sowohl innerorts als auch auf Landstraßen und Autobahnen deutlich erhöhen, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, ein Interessenverband zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Konkret: Mit der Revision der „Verordnung zur allgemeinen Sicherheit“ (General Safety Regulation, EU-Verordnung 2019/2144) für verschiedene Fahrzeugklassen – Pkw und Kleintransporter sowie Busse und Lkw – werden sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme verpflichtend. Diese Verordnung zur Typgenehmigung von Kfz trat bereits am 5. Januar 2020 in Kraft. Sie betrifft seit 6. Juli 2022 erst einmal die Hersteller, die neue Fahrzeugtypen genehmigen lassen wollen. Eine Ausstattungspflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge folgt im Jahr 2024.
Für die Fahrzeugklassen Pkw und Kleintransporter (M1/N1) sind demnach für neue Fahrzeugtypen jetzt schon folgende Assistenten Pflicht:
- intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Notbremslicht (sichtbare Warnung bei starker Bremsung)
- Rückfahrassistent
- hochentwickelter Notbremsassistent (AEBS) – erst ab 2024
- Notfall-Spurhalteassistent (ELKS)
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit (DDAW)
- Vorrichtung zum Einbau eines Alkohol-Interlocks
- Ereignisdatenspeicher (EDR, „Unfalldatenspeicher“)
- Reifendrucküberwachung (TPMS) – für N1