Wie der ADAC mitteilt, wird der sogenannte Event Data Recorder (EDR) ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Die Blackbox zeichnet demnach – ähnlich wie bei Flugzeugen – bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Die Verantwortlich versprechen sich so „ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten“.
Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen. Diese Informationen werden den Angaben zufolge auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden etwa die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde und zwar in einem „zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash“, heißt es.
Die Daten werden laut ADAC lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools sei es möglich, sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät auszulesen. Zwar liege datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Aus rechtlichen Gründen könne ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.