Ab 1. Juli 2023 ist die Partikelmessung verpflichtend
Zum 1. Juli 2023 wird die „Messung der Partikelanzahlkonzentration“, kurz PN-Messung, in Deutschland verpflichtend. Das teilt der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen (ASA) mit Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Bundeministerium für Digitales und Verkehr mit.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Werkstätten und Prüforganisationen alle Diesel-Motoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI anlässlich der Abgasuntersuchungen einer PN-Messung unterziehen. Die Partikelmessung ersetzt die bislang bei der Emissionsuntersuchung von Kompressionszündungsmotoren übliche Rauchgastrübungsmessung.
Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte, sagt: „Mit dem heutigen Tag haben Überwacher, AU-Werkstätten und Gerätehersteller endlich Klarheit. Zudem ist allen kursierenden Gerüchten über eine mögliche erneute Verschiebung der PN-Messung über den 1. Juli hinaus der Boden entzogen.“
Zum 30. April 2023 waren laut Hahn 19.560 PN-Zähler produziert und nach ISO 17025 kalibriert. Aktuell bieten demnach sieben Gerätehersteller mit gültiger Baumusterprüfung (inkl. Baugleichheiten) PN-Geräte an.
Schreiben Sie den ersten Kommentar