Volkswagen: Fragen und Antworten zum Abgasskandal
Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat den VW-Konzern nachhaltig erschüttert. Die Tragweite der Verfehlungen ist noch immer nicht abzusehen. KRAFTHAND hat den Autobauer unter anderem nach den Konsequenzen befragt. Im Folgenden die Antworten von VW.
Welche Funktionen werden durch die Software ausgeführt, damit die betroffenen VW-Fahrzeuge nicht die vorgegebenen Euro-Grenzwerte erfüllen? Wird beispielsweise die Abgasrückführung deaktiviert oder die Rückführrate reduziert? Oder wird die Nacheinspritzung, die zum Regenerieren des NOx-Speicherkats notwendig ist, ausgesetzt/reduziert oder wird etwa die AdBlue-Einspritzung ausgesetzt/reduziert?
Die in einigen Diesel-Fahrzeugen eingebaute Software kann theoretisch einen Prüfstandslauf erkennen und das Emissionsverhalten dadurch beeinflussen. Auffällig sind nach bisheriger Erkenntnis ausschließlich Fahrzeuge mit Dieselmotoren vom Typ EA 189. Ausschließlich bei diesem Motortyp wurde eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt. Ob und wie weit diese Software tatsächlich unerlaubt eingreift, ist derzeit noch Gegenstand der internen und externen Untersuchungen. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an den technischen Lösungsvorschlägen. Daher sind die gestellten Fragen zum jetzigen Zeitpunkt spekulativ.
Werden vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden die notwendigen Nachbesserungen ausschließlich in VW-Werkstätten vornehmen lassen können?
Ja, nur bei einem Volkswagen-Vertragshändler oder Servicepartner.
Bei einem VW-Händler nach Wahl des Kunden, oder nur dort, wo das Fahrzeug gekauft wurde?
Bei allen Volkswagen-Vertragshändlern oder Servicepartnern nach Vereinbarung.
Woran werden Gebrauchtwagenkäufer in Zukunft erkennen können, ob das Fahrzeug bereits nachgebessert wurde? Gibt es etwa eine spezielle Kennzeichnung am Fahrzeug?
Ja, diese Kennzeichnung wird in der elektronischen Fahrzeughistorie sowie im Serviceheft hinterlegt, auf die jeder Vertragspartner Zugriff hat. Außerdem gibt es im Bereich der Reserveradmulde im Kofferraum einen Aktionsaufkleber, der die Nachbesserungsmaßnahme ausweist.
An wem können/müssen sich Kunden wenden, die ihren (reimportierten) VW bei einem Mehrmarkenhändler ohne VW-Servicevertrag (Stichwort: Käufer von EU-Fahrzeugen) gekauft haben? An eine VW-Werkstatt oder an den jeweiligen Mehrmarkenhändler?
Unabhängig vom Händler, über den der Kauf des Fahrzeugs abgeschlossen wurde, ist eine Nachbesserung bei allen Vertragspartnern möglich.
Wird VW die Kosten für einen notwendigen Rückruf oder für eine Serviceaktion bezüglich der Abgaswerte auch dann vergüten, wenn der Kunde in eine freie Werkstatt geht?
Eine Nachbesserung bei Nicht-Vertragspartnern ist nicht möglich.
Ist abzusehen, wann VW die notwendige Rückruf-/Serviceaktion startet und bis wann diese voraussichtlich in Deutschland abgeschlossen sein werden?
Volkswagen plant einen Aktionsstart Anfang 2016 und arbeitet mit Hochdruck an den erforderlichen Maßnahmen.
Über weitere Hintergründe zum Abgasskandal bei Volkswagen hat KRAFTHAND bereits hier berichtet.
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