Zu den Hintergründen der aktuellen Verbandsturbulenzen
Im Oktober 2024 hat der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks ZVK die Gründung einer eigenen und vom ZDK unabhängigen Geschäftsstelle beschlossen, um das AÜK-System zu retten (Krafthand berichtete in KH 22/2024 und hier. Zu den aktuellen Entwicklungen in diesem Zusammenhang hat Krafthand-Redakteurin Kerstin Thiele den ZDK-Präsidenten befragt.
Was genau sind (waren) die Herausforderungen für den ZDK rund um die AÜK-Akkreditierung?
Die akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK) fasst alle amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen zusammen und ist das Qualitätsmanagementsystem (QMS) für Abgasuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen unserer Kfz-Betriebe. Dieses seit vielen Jahren bewährte QMS wird regelmäßig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) überprüft, so dass unser System den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für unsere Betriebe hat dieses System enorme Vorteile, da sie ihren Kunden zusätzliche Dienstleistungen anbieten können, sie durch die Durchführung hoheitlicher Aufgaben bei ihren Kunden ein hohes Maß an Vertrauen und Kompetenzzuschreibung gewinnen und sie letztlich einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, wenn die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei Emissionswerten auch in der Fachwerkstatt des Vertrauens überprüft wird. Die AÜK ist demnach ein großer Systemvorteil der Innungsbetriebe, die sich der strengen Auditierung unserer Inspektionsstelle AÜK des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) unterzogen haben.
Damit dieser hohe Qualitätsanspruch erhalten bleiben kann, fordert die DAkkS, dass die Inspektionsstelle AÜK innerhalb des ZVK klar identifizierbar und unabhängig ist. Im Rahmen einer Geschäftsstellenbewertung hatte die DAkkS das Risiko einer möglichen Einflussnahme der AÜK durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) über die gemeinsame Geschäftsstelle festgestellt. Bei der Nachbegutachtung der AÜK durch Experten der DAkkS am 14. November wurde die eindeutige Identifizierbarkeit und Unparteilichkeit der Inspektionsstelle AÜK, die ursprünglich noch als eine kritische Abweichung aus der Auditierung der AÜK beurteilt wurde, auf nicht mehr kritisch herabgestuft.
„Die AÜK ist ein großer Systemvorteil der Innungsbetriebe, die sich der strengen Auditierung unserer Inspektionsstelle AÜK des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) unterzogen haben.“
Wie kam es zu dieser veränderten Einschätzung?
Hintergrund waren die zwischenzeitlich geleisteten Arbeiten des Teams der Inspektionsstelle und der Verbände. Unser Vorschlag war eine selbstständige AÜK-Inspektionsstelle unter hauptamtlicher Leitung, um die seit 1978 bewährte gemeinsame Geschäftsstelle zu sichern. Diese Lösung hätte sogar den Vorteil, dass eine mögliche Einflussnahme seitens des ZVK auf die Inspektionsstelle ausgeschlossen würde, was nach dem Vorschlag des Landesinnungsverbands NRW nicht der Fall ist.
Der ZVK argumentiert, dass zwei separate Geschäftsstellen notwendig sind. Was steckt (rechtlich) dahinter?
Hinter dieser Sichtweise steckt die Annahme, dass mit zwei organisatorisch getrennten Geschäftsstellen die Unabhängigkeit der AÜK-Inspektionsstelle besser als heute gewährleistet werden kann, weil diese nur dem ZVK zugeordnet würde. Tatsächlich hatte Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Bloehs, ein führender Experte für Akkreditierungsrecht, gleich mehrere Optionen entworfen, um die Abweichungen zu schließen, insbesondere eine organisatorische und fachliche Verselbstständigung der AÜK-Geschäftsstelle. Damit wäre eine Trennung der seit 1978 bestehenden gemeinsamen Geschäftsstelle von ZDK und ZVK überflüssig. Die von Prof. Dr. Bloehs vorgeschlagenen Lösungen wurden vom ZVK jedoch nicht näher in Betracht gezogen. Stattdessen aber die Aufkündigung der bestehenden gemeinsamen Geschäftsstelle mit dem ZDK und die Gründung einer eigenständigen ZVK-Geschäftsstelle.
Was bedeutet die Abspaltung der ZVK-Geschäftsstelle finanziell für den ZDK?
Die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Trennung der Geschäftsstellen lassen sich heute noch nicht beziffern, da noch völlig offen ist, wie eine solche Abspaltung operativ umgesetzt würde. Beispielsweise wäre aus steuerlicher Sicht mit einer deutlichen Mehrbelastung zu rechnen, wenn durch die Zusammenarbeit beider Geschäftsstellen ein Leistungsaustausch erfolgt. Die Höhe hängt letztlich davon ab, welcher Verband künftig welche Aufgaben wahrnimmt. Erste Schätzungen von unabhängigen Steuerberatern lassen einen Mehraufwand nur für Steuern von mindestens 500.000 Euro pro Jahr erwarten. Hinzu kommen organisatorische Mehrkosten.
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