Ärger über gekürzte Rechnungen
Aufregerthemen gibt es immer wieder. AU-Gesetzgebung. Scheinwerfer-Prüfrichtlinie. Der coronabedingt lahmgelegte Autohandel. Die Liste ließe sich beliebig fortführen, bis man an dem Paukenschlag anlangt, mit dem die EU Mitte Juli aufhorchen ließ. Nämlich mit dem Ziel, ab 2035 keine Autos mehr zuzulassen, die Emissionen ausstoßen. Seitdem mahnen auch Vertreter unserer Branche, dass dieses faktische Verbot des Verbrenners keine Technologieoffenheit darstellt und deshalb der falsche Weg ist.
So sehr man diesen Einwand in Richtung EU teilen kann, was bringt er? Haben doch viele Autobauer sowieso beschlossen, den Weg zur E-Mobilität ohne Wenn und Aber einzuschlagen. Manche wollen sogar schon (viel) früher weg vom Verbrenner. Deshalb und weil unsere Branche beim Thema, wie der Antrieb der Zukunft aussieht, wenig Gehör finden wird und für die Werkstätten der Diesel und vor allem der Ottomotor noch länger eine Rolle spielen werden, haben wir uns aktuell einem ganz anderen Ärgernis zugewandt: den sogenannten Rechnungskürzungen durch Versicherungen – über die sich auch immer wieder Leser aufregen und bei mir beschweren.
Dabei haben sie – wenn sie einige Dinge beachten, wie wir bereits in Ausgabe 16/2020 darlegten – gerade bei Haftpflichtschäden sehr gute Chancen, dagegen vorzugehen und alle Kosten zurückzuholen, auch für den beauftragten Anwalt. Von daher lohnt es sich, selbst bei geringen Beträgen aktiv zu werden. Man muss es nur tun! Warum sich das bei Vollkaskoschäden schwieriger verhält, hat mir ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet in einem fast einstündigen Gespräch sehr anschaulich und voller Humor erklärt. Den Podcast dazu gibt es auf www.krafthand.de. Es lohnt sich, sich die Zeit dafür zu nehmen.
Denn wie im Beitrag „Anspruchskürzungen bei Kaskoschäden“ nachzulesen ist, muss man bei dem Thema erstmal verstehen, dass es gar keine Rechnungskürzungen gibt, sondern nur die Kürzung von Ansprüchen. Deshalb geht bei Kaskoschäden auch immer etwas – zumindest in der Theorie. In der Praxis gestaltet sich das leider schwieriger. Nicht nur, weil hier das Vertragsrecht zählt, sondern leider auch das Recht des Stärkeren.