ZDK und GTÜ im Dialog zu neuen Prüfvorschriften
Zu einem Spitzengespräch trafen sich ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und GTÜ-Geschäftsführer Rainer de Biasi in Bonn. Dabei ging es insbesondere um die Umsetzung diverser Prüfvorschriften, etwa bezogen auf die Scheinwerfereinstellung und die Auslegung von Bremsenprüfständen. Außerdem wurde vereinbart, den gemeinsamen Dialog auf Arbeits- und Spitzenebene regelmäßig fortzusetzen.
Beide Organisationen setzen sich für die Beibehaltung einer hohen Qualität der periodisch-technischen Fahrzeuguntersuchung ein. Anlass ist die kommende Anpassung der periodisch-technischen Fahrzeuguntersuchung (Richtlinie 2014/45/EU), die am 20. Mai 2014 durch den europäischen Gesetzgeber in Kraft gesetzt worden war. Bis zum Jahr 2018 muss sie in den EU-Mitgliedsstaaten in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden.
Daran arbeitet das Bundesverkehrsministerium aktuell im Dialog mit den beteiligten Verbänden und Institutionen. Unter anderem geht es darum, eine optimierte Aufsichts- und Überwachungsstruktur für die periodisch-technische Fahrzeuguntersuchung zu schaffen. Darin einbezogen sind sowohl die Prüfstützpunkte in den Kfz-Betrieben als auch die Prüfstellen der Überwachungsinstitutionen.
Tipp: In dem KRAFTHAND-Artikel ‚Gegen Blender‘ in der Ausgabe 18-19/2014 (Erscheinungstermin 4. Oktober 2014) ist beschrieben, wie die neuen Vorgaben für einen Scheinwerfereinstellarbeitsplatz ausssehen und ab wann diese umgesetzt sein müssen.
Weitere Infos zum Bezug der KRAFTHAND hier.
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