Aufgeschnappt

„Das Jahr 2025 hat eindrucksvoll gezeigt, dass Leasing einer der wichtigsten Treiber der Mobilitätswende ist.“

Martin Teichmann, LeasingMarkt.de
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Aufgeschnappt
E-Autos: Was und wie viel gefördert wird

Gefördert werden sowohl reine Elektrofahrzeuge (BEV) als auch Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) mit Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Prämie ist unabhängig davon, ob gekauft oder geleast wird. Vorgesehen sind Förderbeträge von 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für PHEV für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich der jeweilige Förderbetrag um 1.000 Euro. In einer weiteren Stufe, bei einem Einkommen unter 45.000 Euro, kommen nochmals 1.000 Euro hinzu. Zusätzlich ist für Familien mit Kindern ein weiterer Förderbetrag von 500 Euro pro Kind vorgesehen, maximal für zwei Kinder. Die Förderanträge sollen voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein und auch rückwirkend gestellt werden können. Insgesamt stehen Mittel von etwa 3 Mrd. € zur Verfügung, welche geschätzt für rund 800.000 Fahrzeuge von 2026 bis 2029 reichen.

Hinweis: Für Plug‑in‑Hybride und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender) gilt als Fördervoraussetzung, dass die CO₂-Emissionen bei ≤ 60 g/km (Typgenehmigungswert) oder die elektrische Reichweite bei ≥ 80 km liegen.

Quelle: ZDK/Carwow

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